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EP3P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Auf Verfahren an der Grenze und auf beschleunigte Verfahren ist zu verzichten, wenn in solchen Verfahren nicht sichergestellt ist, dass Antragsteller in Bezug auf ihre besonderen Bedürfnisse angemessene Unterstützung erhalten (Artikel 24 Absatz 3 der Neufassung der AVR).

EP2P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Bevor Sie eine Entscheidung über internationalen Schutz treffen, müssen Sie die nationalen Gepflogenheiten für Opfer des Menschenhandels angemessen berücksichtigen. Nach dem nationalen Verweismechanismus können zusätzliche Schritte erforderlich sein, bevor eine Entscheidung ergeht. Hierzu kann die Möglichkeit zählen, sich aus dem Asylverfahren zurückzuziehen, oder es nach der Sonderregelung für Opfer des Menschenhandels zu erweitern. 

EP2P3

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Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten möglich ist, wäre es ratsam, eine negative Entscheidung nicht unmittelbar vor oder nach dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Niederkunft zuzustellen.

EP2P2

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Eine bewährte Vorgehensweise ist es, den Zeitpunkt für die Zustellung der Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse und der besonderen Bedürfnisse der Person festzulegen.

EP1P1

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Der für ein Kind zuständige Mitarbeiter sollte immer das Kindeswohl berücksichtigen.

IC10P4

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Andere Akteure, die am Asylverfahren beteiligt sind, sollten über die jeweiligen Indikatoren oder ermittelte besondere Bedürfnisse informiert werden, damit sie diese berücksichtigen und dafür sorgen, dass während des Asylverfahrens besondere Verfahrensgarantien gelten.

IC10P3

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Für die Aufnahme und die Unterbringung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, zuständige Akteure und die Akteure, die für die Bewertung ihrer Bedürfnisse und die Reaktion darauf zuständig sind, sollten über alle Indikatoren für besondere Bedürfnisse informiert werden, damit sichergestellt wird, dass diesen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. 

IC10P2

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten sollten solche Indikatoren erfasst und einschlägige andere Akteure darüber informiert werden.