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Persönliche Anhörung

Gespeichert von Christine Micallef am
Intro

Jeder Antragsteller sollte tatsächlich Gelegenheit erhalten, seinen Antrag auf internationalen Schutz vorzubringen. In den meisten Fällen bietet die persönliche Anhörung dem Antragsteller die beste Gelegenheit, dies zu tun. Bei Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen müssen gegebenenfalls Verfahrensgarantien gewährt werden, um dieses Recht zu sichern. Die nachstehend beschriebenen Grundsätze gelten für die persönliche Anhörung sowie für alle anderen Kontakte mit dem Antragsteller.

Ausführlichere Hinweise zur persönlichen Anhörung kann der zuständige Mitarbeiter dem EASO-Praxisleitfaden: Persönliche Anhörung entnehmen.

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EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN Über dieses Instrument Zum Instrument

EP9P1

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Die Erfassung von Indikatoren und/oder ermittelten besonderen Bedürfnissen ist wichtig, um sicherzustellen, dass solchen Bedürfnissen Sorge getragen wird. Je nach den nationalen Gepflogenheiten sollten die Indikatoren/ermittelten besonderen Bedürfnisse den relevanten anderen Akteuren mitgeteilt werden, damit die besonderen Bedürfnisse der Person nach dem Ende des Asylverfahrens weiter verfolgt werden können. 

EP8P5

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Im Falle einer persönlichen Zustellung sollte die Entscheidung in einer geschlechtersensiblen Weise unter Berücksichtigung des kulturellen Hintergrunds des Antragstellers zugestellt werden.

EP8P4

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Bei der Zustellung der Entscheidung kann zusätzliche Sensibilität erforderlich sein, gegebenenfalls angepasst an die Methode für die Zustellung der Entscheidung. Der zuständige Mitarbeiter kann relevante Akteure konsultieren (z. B. Psychologe, Gesundheitspersonal oder Sozialarbeiter).

EP8P3

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Es sollten Vorbereitungen im Hinblick auf die Sicherheit und die Sicherung des Wohlbefindens des Antragstellers sowie zur mentalen Vorbereitung getroffen werden.

EP8P2

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Wenn die Entscheidung persönlich zugestellt wird, sollte der zuständige Mitarbeiter darüber informiert werden und die besonderen Bedürfnisse des Antragstellers berücksichtigen. 

EP8P1

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten kann die Entscheidung generell oder nach individueller Abwägung persönlich zugestellt werden.

EP7P6

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Zu diesen könnten das Personal des Unterbringungszentrums, ein zugewiesener Sozialarbeiter usw. zählen.