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IC1P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn der Antragsteller wegen seiner besonderen Bedürfnisse bei den jeweiligen Verfahren zusätzliche Hilfe benötigt, sollte der zuständige Mitarbeiter dafür sorgen, dass diese bereitgestellt wird.

IB11P2

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Wichtige Informationen sind in kindgerechter Weise zu übermitteln.

IB11P1

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Nach dem Ende der Anhörung sollte der zuständige Mitarbeiter über die nächsten Schritte informieren, die nach den nationalen Gepflogenheiten im Asylverfahren folgen. Dies sollte in einer Weise geschehen, die der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner besonderen Bedürfnisse verstehen kann.

IB10P1

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Der zuständige Mitarbeiter sollte nicht zulassen, dass der Antragsteller den Anhörungsraum erregt verlässt. Der Abschluss mit einem neutralen Thema kann dazu beitragen, dass sich der Antragsteller jetzt (z. B. nach einem Gespräch über frühere schwierige Ereignisse) wieder fasst.

IB9P6

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Bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen dem Wohl des Kindes entspricht, muss die Meinung des Kindes nach Maßgabe seines Alters und seiner Reife eingeholt und berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Kindes muss bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen eingeleitet werden soll, eine vorrangige Erwägung sein. 

IB9P5

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Der zuständige Mitarbeiter sollte das Kind in kindgerechter Weise bitten, relevante Informationen zu seiner Familie bereitzustellen. Dem Kind sind Zweck und Ablauf der Suche nach Familienangehörigen zu erläutern, und das Kind soll frei sein, seine Meinung dazu zu äußern.

IB9P4

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Die Mitgliedstaaten beginnen — erforderlichenfalls mit Unterstützung internationaler oder anderer einschlägig tätiger Organisationen — baldmöglichst nach Eingang eines Antrags auf internationalen Schutz mit der Suche nach Familienangehörigen des unbegleiteten Minderjährigen und tragen gleichzeitig für sein Wohl Sorge.

IB9P2

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Wenn das Kind nicht von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird, sollte die Suche nach Familienangehörigen des Kindes eingeleitet/fortgesetzt werden, wenn die Suche als positiv für das Wohl des Kindes erachtet wird.