IB4P6
Bei älteren Antragstellern sollte der Stil der Kommunikation besonders kultursensibel sein.
Bei älteren Antragstellern sollte der Stil der Kommunikation besonders kultursensibel sein.
Achten Sie im Falle eines geistig behinderten Antragstellers darauf, keine abstrakten Formulierungen zu verwenden. Stellen Sie einfache und kurze Fragen.
Folgen Sie speziellen Vorlagen, wenn diese nach den nationalen Gepflogenheiten anwendbar sind.
Der Stil der Kommunikation sollte kindgerecht sein (Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe 2 der Neufassung der AVR).
Der Stil der Kommunikation sollte einfühlsam sein und es sollten Hilfsmittel genutzt werden, die dazu beitragen, die Qualität und Zuverlässigkeit der Ausführungen des Antragstellers zu erhöhen. Der Stil der Kommunikation sollte außerdem kultur- und geschlechtersensibel sein.
Die Anhörung sollte als Dialog zwischen dem zuständigen Mitarbeiter und dem Antragsteller geführt werden, und es ist wichtig, für eine freundliche Atmosphäre und ein vertrauensvolles Verhältnis zu sorgen.
Findet eine persönliche Anhörung nicht statt, so müssen angemessene Bemühungen unternommen werden, damit der Antragsteller weitere Informationen zu seinen Gründen unterbreiten kann.
Zu den Folgemaßnahmen kann die Konsultation von medizinischem Fachpersonal zählen (Artikel 14 der Neufassung der AVR).
Im Falle einer Schwangerschaft sollte für die Anhörung ein neuer Termin festgelegt werden, der in keinen Schutzzeitraum fällt, wenn ein solcher nach den nationalen Gepflogenheiten vorgesehen ist.
Wenn der Antragsteller zur Anhörung nicht fähig zu sein scheint, sollte der zuständige Mitarbeiter erwägen, die Anhörung auszusetzen. Folgemaßnahmen sollten je nach den nationalen Gepflogenheiten eingeleitet werden.