IA14P1
Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten möglich ist, sollte das Geschlecht des Antragstellers und seine Präferenz im Hinblick auf das Geschlecht des zugewiesenen Dolmetschers berücksichtigt werden.
Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten möglich ist, sollte das Geschlecht des Antragstellers und seine Präferenz im Hinblick auf das Geschlecht des zugewiesenen Dolmetschers berücksichtigt werden.
Die Logistik für Anhörungen von LGBTI-Personen unterscheidet sich im Allgemeinen nicht von der für solche ohne besondere Bedürfnisse. Jeder Fall sollte aber anhand seiner jeweiligen Besonderheiten daraufhin geprüft werden, welche logistischen Anpassungen erforderlich sein können.
Die Anhörung sollte beispielsweise während der Unterrichtszeit und unter Berücksichtigung des Zeitpunkts angesetzt werden, zu dem das Kind/die Kinder von der Schule abgeholt werden soll(en).
So sollte beispielsweise vermieden werden, eine Anhörung während Prüfungszeiten anzusetzen.
Achten Sie auf den Anhörungstermin: Termine für Anhörungen sollten möglichst so gewählt werden, dass sie den individuellen Umständen des Antragstellers angemessen sind.
Verkehrsmittel: Prüfen Sie die Bereitstellung logistischer Unterstützung, um die Beförderung des Antragstellers zur Anhörung je nach den nationalen Gepflogenheiten zu erleichtern.
Die Anhörung eines Alleinerziehenden sollte normalerweise stattfinden, ohne dass das Kind/die Kinder im Raum anwesend ist/sind. Wenn keine Kinderbetreuung verfügbar ist, muss das Kind je nach dessen Alter gegebenenfalls anwesend sein. In diesem Fall sollten geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um die Anhörung in einer kindgerechten Weise durchzuführen. Neben zusätzlichen Pausen sollte etwas bereitgestellt werden, mit dem sich das Kind/die Kinder beschäftigen kann/können. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.
Wählen Sie den Raum so, dass er Platz für zusätzliche Personen bietet: Der Raum muss groß genug sein, um Platz für die Personen zu bieten, deren Teilnahme an der Anhörung erwartet wird.
Treffen Sie wichtige praktische Vorkehrungen: Praktische Vorkehrungen wie die Sicherstellung, dass ein Gebärdendolmetscher verfügbar ist, oder dass für die Anhörung ein besonders ausgerüsteter Raum zugewiesen wird (ausgestattet mit Hörschleifen (Verstärker) usw.), der erforderlich sein kann, damit die Anhörung stattfinden kann.
Eine Umgebung, die die Person an ihre Foltererfahrungen erinnern könnte, sollte vermieden werden. Aufmerksamkeit sollte der Beleuchtung und Möblierung des Raumes gewidmet werden.