IA7P2
Dem Antragsteller sollte, sobald dies praktisch möglich ist, der für die Anhörung angesetzte Termin mitgeteilt werden.
Dem Antragsteller sollte, sobald dies praktisch möglich ist, der für die Anhörung angesetzte Termin mitgeteilt werden.
Es können verschiedene Akteure wie z. B. Sozialarbeiter, Rechtsberater, Nichtregierungsorganisationen usw. beteiligt werden und das Kind bei der Vorbereitung auf die persönliche Anhörung unterstützen.
Unbegleitete Minderjährige und deren Vertreter erhalten unentgeltliche Rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte (Artikel 25 Absatz 4 der Neufassung der AVR).
Im nationalen System können für Kinder und auch für begleitete Kinder besondere Regelungen für die Rechtshilfe vorgesehen sein. Wenn dies der Fall ist, sollte der zuständige Mitarbeiter dafür sorgen, dass das Kind an eine solche Rechtshilfe verwiesen wird. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten muss der zuständige Mitarbeiter gegebenenfalls dafür Sorge tragen, dass der Antragsteller kostenlose Rechtshilfe erhält.
Einige Antragsteller benötigen je nach der Art der geistigen Behinderung gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen
Je nach den nationalen Gepflogenheiten benötigt der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls einen Vertreter. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.
Personen mit geistigen Behinderungen benötigen gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen. Je nach den nationalen Gepflogenheiten benötigt der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls einen Vertreter. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.
Die Bestellung eines qualifizierten Vertreters soll gewährleisten, dass das Kindeswohl im Verfahren vollumfänglich berücksichtigt und vertreten wird. Der Vertreter sollte dafür sorgen, dass die rechtlichen, sozialen, medizinischen und psychologischen Bedürfnisse des Kindes im Asylverfahren und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine dauerhafte Lösung für das Kind gefunden wurde, angemessen berücksichtigt werden.
Es gilt als vorbildliche Vorgehensweise, vor und nach dem Datum der voraussichtlichen Niederkunft einen Schutzzeitraum festzulegen, in dem eine Anhörung unangemessen ist. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.