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IA3P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Von schwangeren Frauen/Mädchen wird erwartet, dass sie an ihrer persönlichen Anhörung teilnehmen, doch kann diese verschoben werden, wenn diese sich in einem Schutzzeitraum befinden oder medizinische Probleme haben (nach den nationalen Gepflogenheiten sind gegebenenfalls medizinische Nachweise erforderlich).

IA2P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn sich das Kind eigene Ansichten bilden kann, soll es Gelegenheit erhalten, gehört zu werden. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.

IA2P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Auf die persönliche Anhörung kann unter anderen Umständen verzichtet werden, beispielsweise dann, wenn anhand der verfügbaren Beweismittel eine positive Entscheidung im Hinblick auf die Flüchtlingseigenschaft getroffen werden kann (Artikel 14 der Neufassung der AVR).  

IA2P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn sich das Kind eigene Ansichten bilden kann, soll es Gelegenheit erhalten, entweder direkt oder über den begleitenden Erwachsenen gehört zu werden. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.

IA1P5

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter benötigt gegebenenfalls zusätzliche Informationen zum Zustand des Antragstellers, um dessen besondere Bedürfnisse bei der Anhörung berücksichtigen zu können.

IA1P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Ebenfalls nach den nationalen Gepflogenheiten kann der zuständige Mitarbeiter relevante Akteure (z. B. Gesundheitspersonal, Sozialarbeiter, gesetzliche Vertreter usw.) konsultieren, ob der Antragsteller zu einer Anhörung in der Lage ist.

IA1P3

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Je nach Zustand kann die Anhörung verschoben werden oder ausfallen. Eine medizinische Beurteilung kann auch ergeben, dass die Person angehört werden kann, aber dass die Asylbehörde dabei gewisse Einschränkungen beachten muss. Diesen Einschränkungen sollte je nach den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten in geeigneter Weise Rechnung getragen werden (Logistik, Konsultation der relevanten Akteure usw.). 

IA1P2

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Im Zweifelsfall kann der zuständige Mitarbeiter nach den nationalen Gepflogenheiten medizinisches Fachpersonal konsultieren.