LA19P1
Der für ein Kind zuständige Mitarbeiter sollte das Kindeswohl im gesamten Verfahren berücksichtigen.
Der für ein Kind zuständige Mitarbeiter sollte das Kindeswohl im gesamten Verfahren berücksichtigen.
Sofern für Frauen zusätzliche spezifische Hilfsangebote verfügbar sind, sollten weibliche Antragsteller darüber unterrichtet werden.
Gegebenenfalls gibt es einschlägige Hilfegruppen, die das Spektrum von LBGTI-Personen im Umfeld von Einwanderung und Asyl abdecken.
Solche Gruppen können das Ziel verfolgen, Opfern des Menschenhandels oder solchen mit ähnlichen Problemen wie Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt zu helfen.
Der zuständige Mitarbeiter kann den Antragsteller darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder seinen Vertreter darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder den begleitenden Erwachsenen darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Weitere Hilfe wird gegebenenfalls von anderen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder kommunalen Gruppen bereitgestellt.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für die Antragsteller im Zusammenhang mit ihren geschlechtsspezifischen besonderen Bedürfnissen gegebenenfalls Hilfsdienstleistungen zur Verfügung.
Sorgen Sie je nach den nationalen Gepflogenheiten für den Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten und anderen einschlägigen Hilfsdiensten oder die Überweisung dorthin.