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RS14P14

Gespeichert von Christine Micallef am

Bei der Vermittlung der Unterkunft muss der Unterkunftsgeber unbedingt ausreichend informiert werden, damit er in der Lage ist, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. So sollte ihm z. B. das Stadium der Schwangerschaft mitgeteilt werden, da dies darauf Einfluss haben kann, welche Unterkunft zugewiesen wird. Der Umfang der übermittelten Informationen muss gerechtfertigt sein und den nationalen Gepflogenheiten entsprechen.