Sachbearbeiter, die mit Kindern zu tun haben, müssen in Bezug auf deren Bedürfnisse angemessen geschult und in der Lage sein, das Kind in kindgerechter Weise zu behandeln. Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen gegebenenfalls spezialisierte Sachbearbeiter zur Verfügung, denen der Fall übergeben werden sollte.