Je nach den nationalen Gepflogenheiten kann der Antragsteller bei der Anhörung durch eine zusätzliche Hilfsperson (z. B. Sozialarbeiter, Angehöriger eines Gesundheitsberufes, Psychologe usw.) unterstützt werden. Je nach den nationalen Gepflogenheiten und nach einer individuellen Beurteilung der Bedürfnisse der Person können auch Familienangehörige und/oder Freunde zugelassen werden.