Im Zusammenhang mit Menschenhandel und insbesondere dann, wenn die Person als Kontrollmaßnahme oder als Teil der Ausbeutung Gewalt einschließlich sexueller Gewalt ausgesetzt war, kann diese Person Schwierigkeiten haben, sich an einige Ereignisse oder an die zeitliche Reihenfolge der Ereignisse zu erinnern. Die mangelnde Bereitschaft, über solche Gewaltvorfälle Auskunft zu geben, kann auch auf Scham- oder Schuldgefühlen beruhen, oder die Person ist aus Furcht vor Vergeltungsmaßnahmen nicht bereit, Einzelheiten über den Menschenhändler zu enthüllen. Solche Faktoren sollten bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit berücksichtigt werden und dürfen die relevanten Ergebnisse nicht negativ beeinflussen.