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IC5P9

Gespeichert von Christine Micallef am

Das durch die Gewalt, die der Antragsteller erlitten hat, ausgelöste Trauma kann gravierende Auswirkungen auf die Erinnerungsprozesse haben und damit auf die Fähigkeit des Antragstellers, sich an Einzelheiten vergangener Ereignisse zu erinnern. Aussagen können zeitlich ungeordnet und unstimmig sein, oder der Antragsteller kann als Bewältigungsmechanismus vermeiden, sich an die Erfahrung zu erinnern. Der zuständige Mitarbeiter sollte sich dieser Faktoren bewusst sein und sie berücksichtigen, wenn er bei der Bewertung der Glaubwürdigkeit auf mögliche Widersprüche oder fehlende Einzelheiten eingeht.