EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
Artikel 2 Buchstabe m der Neufassung der AVR
Begriffsbestimmungen
m) [Der Ausdruck] „unbegleiteter Minderjähriger“ [bezeichnet] einen unbegleiteten Minderjährigen im Sinne von Artikel 2 Buchstabe l der Richtlinie 2011/95/EU;