Schließt die folgenden Formen von vorsätzlichem Verhalten ein: nicht einverständliches, sexuell bestimmtes vaginales, anales oder orales Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder Gegenstand; sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person; Veranlassung einer Person zur Durchführung nicht einverständlicher sexuell bestimmter Handlungen mit einer dritten Person.
Auf Grundlage der Definition im Modul „Geschlecht, Geschlechtsidentität und sexuelle Ausrichtung“ des EASO-Schulungsprogramms.