FC3P2
In einigen Situationen muss sich der Mitarbeiter in der Aufnahmeeinrichtung möglicherweise sofort an die Strafverfolgungsbehörden wenden, um die Sicherheit der Person zu gewährleisten und gegebenenfalls den Täter verhaften zu lassen.
In einigen Situationen muss sich der Mitarbeiter in der Aufnahmeeinrichtung möglicherweise sofort an die Strafverfolgungsbehörden wenden, um die Sicherheit der Person zu gewährleisten und gegebenenfalls den Täter verhaften zu lassen.
In einigen Fällen muss sich der zuständige Mitarbeiter möglicherweise sofort an die Strafverfolgungsbehörden wenden, um die Sicherheit der Person zu gewährleisten und gegebenenfalls den Menschenhändler verhaften zu lassen.
Je nach Sachlage ist dem nationalen Verweismechanismus zu folgen, und die nationalen Leitlinien/Gepflogenheiten sind zu beachten.
Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten möglich ist, sollte das Geschlecht des Antragstellers und seine Präferenz im Hinblick auf das Geschlecht des am Verfahren beteiligten zuständigen Mitarbeiters und Dolmetschers berücksichtigt werden.