FC16P2
Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder den begleitenden Erwachsenen darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder den begleitenden Erwachsenen darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Weitere Hilfe wird gegebenenfalls von anderen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder kommunalen Gruppen bereitgestellt.
Im nationalen System können für unbegleitete Kinder besondere Regelungen für die Rechtshilfe vorgesehen sein. Wenn dies der Fall ist, sollte der zuständige Mitarbeiter dafür sorgen, dass das Kind an eine solche Rechtshilfe verwiesen wird. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.
Im nationalen System können für Kinder und auch für begleitete Kinder besondere Regelungen für die Rechtshilfe vorgesehen sein. Wenn dies der Fall ist, sollte der zuständige Mitarbeiter dafür sorgen, dass das Kind an eine solche Rechtshilfe verwiesen wird. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten muss der zuständige Mitarbeiter den Antragsteller gegebenenfalls an die kostenlose Rechtshilfe verweisen.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für die Antragstellerin im Zusammenhang mit ihren geschlechtsspezifischen besonderen Bedürfnissen gegebenenfalls Hilfsdienstleistungen zur Verfügung.
Sorgen Sie je nach den nationalen Gepflogenheiten für den Zugang zu geeigneter psychosozialer Unterstützung oder die Überweisung dorthin.
Sorgen Sie je nach den nationalen Gepflogenheiten für den Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten oder die Überweisung dorthin.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Personen mit psychischen Störungen gegebenenfalls Dienstleistungen zur Verfügung. Diese können z. B. von auf psychische Störungen spezialisierten Betreuern und/oder in Zusammenarbeit mit externen auf den Bereich der (psychischen) Gesundheit spezialisierten Diensten erbracht werden.
Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Personen mit schweren Erkrankungen gegebenenfalls Dienstleistungen zur Verfügung. Hierzu zählen können z. B. Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, regionale Gesundheitszentren, Apotheken, auf Hilfe (einschließlich psychosozialer Hilfe) und Behandlungen spezialisierte Einheiten usw.