Direkt zum Inhalt

RS9P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Es ist eine eingehende Beurteilung der Bedürfnisse bei der Aufnahme (d. h. Unterkunft, Bildung, Kinderbetreuung, Unterstützung, Beratung usw.) durchzuführen, wobei das Wohl des Kindes und seine Meinung zu berücksichtigen sind.

RS8P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter muss dem Vertreter die relevanten Informationen übermitteln, darunter Informationen über die Rechte und Pflichten des Kindes.

RS7P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach Alter und Reife des Kindes muss gegebenenfalls auch der begleitende Erwachsene informiert werden. 

RS6P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Bei einer Schwangerschaft ist dieser Sachverhalt anderen Familienangehörigen oder anderen Personen, die eine Beziehung zur Antragstellerin haben, möglicherweise nicht bekannt.  Wenn Informationen über die Schwangerschaft Dritten (darunter Familienangehörige) mitgeteilt werden müssen, sollte der zuständige Mitarbeiter nach Aufklärung der Antragstellerin deren Einwilligung einholen.

RS5P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Bei Antragstellern mit Behinderungen muss der zuständige Mitarbeiter gegebenenfalls verschiedene praktische Vorkehrungen treffen, um die Kommunikation mit dem Antragsteller zu sichern (z. B. Gebärdendolmetscher oder schriftliches Material in großen Buchstaben). Bei geistig behinderten Antragstellern sollte der zuständige Mitarbeiter je nach dem Grad der Behinderung eine angepasste Sprechweise wählen, sich wiederholen oder sich erforderlichenfalls mehr Zeit nehmen.

RS4P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Auch der Vertreter kann sich daran beteiligen, das Kind zu informieren.

RS4P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten können spezielle Informationsblätter oder anderes Material (Comic-Hefte, Videos usw.) verfügbar sein. Der zuständige Mitarbeiter muss dafür sorgen, dass die Sprache an das Alter des Kindes und seine Reife angepasst ist. 

RS4P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter sollte unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten, darunter das Alter und die Reife des Kindes, Informationen über die Rechte und Pflichten des Kindes zur Verfügung stellen.

RS3P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Einige Antragsteller benötigen je nach der Art der geistigen Behinderung gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen. Je nach den nationalen Gepflogenheiten benötigt der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls einen Vertreter. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.