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RS15P5

Gespeichert von Christine Micallef am

Die erforderliche medizinische Betreuung muss verfügbar und in der Unterkunft selbst oder in deren Nähe zugänglich sein.

RS15P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Die Gesundheitsprobleme von Personen mit besonderen Bedürfnissen und insbesondere von Personen, die Opfer des Menschenhandels waren, können komplex sein und neben körperlichen Gesundheitsproblemen auch psychische mit einschließen. Bei Bedarf ist auf eine angemessene medizinische Versorgung nach den nationalen Gepflogenheiten zu verweisen.

RS15P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Die medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderungen muss mindestens die Notversorgung und die im Zusammenhang mit der Behinderung unbedingt erforderliche Behandlung einschließen. 

RS15P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Es muss dafür gesorgt werden, dass das System der medizinischen Versorgung dem Kind wirksam zugute kommt. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.

RS15P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Medizinische Versorgung ist entsprechend den besonderen Bedürfnissen des Antragstellers nach den nationalen Gepflogenheiten bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, bei Bedarf einschließlich einer geeigneten psychologischen Betreuung (Artikel 19 Absatz 2 der Neufassung der ABR).

RS14P21

Gespeichert von Christine Micallef am

Gegebenenfalls sind für alleinstehende Frauen oder alleinstehende Männer besondere Unterkünfte verfügbar. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.

RS14P20

Gespeichert von Christine Micallef am

Sofern Männer und Frauen nicht Teil derselben Familie sind, sollten sie gesondert untergebracht werden, wobei auch gesonderte Schlafzimmer und Bäder bereitzustellen sind. Andere Einrichtungen können gemeinsam genutzt werden.

RS14P19

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter sollte dafür sorgen, dass den Unterbringungsbedürfnissen der Person Rechnung getragen wird, wobei er ihr Geschlecht, ihre persönlichen Verhältnisse und insbesondere Sicherheitserwägungen berücksichtigt (Artikel 18 Absatz 4 der Neufassung der ABR). 

RS14P18

Gespeichert von Christine Micallef am

Die erforderliche psychologische Betreuung muss verfügbar und in der Unterkunft selbst oder in deren Nähe zugänglich sein. In einigen Fällen könnte eine Überweisung an einen psychiatrischen Dienst erforderlich sein. 

RS14P17

Gespeichert von Christine Micallef am

Die erforderliche medizinische Betreuung muss verfügbar und in der Unterkunft selbst oder in deren Nähe zugänglich sein. Die bereitgestellte Unterkunft muss an die medizinische Situation der Person angepasst werden (z. B. sichere Aufbewahrung der Medikamente).