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RS20P6

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Alleinerziehende gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Hierzu können z. B. spezielle Programme für Alleinerziehende und Elternschulen sowie Schulhorte oder Tagesstätten zählen, wenn der Antragsteller an einer Anhörung teilnehmen muss und sein Kind nicht mitbringen kann.  

RS20P5

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Schwangere gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung.  Dies sind im Prinzip medizinische Dienste, doch können dazu auch vorgeburtliche Kurse zählen, in denen die Mutter (und der Vater) Informationen über Schwangerschaft und Kinderpflege erhalten.

RS20P4

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Für einige Antragsteller mit Behinderungen stehen gegebenenfalls Rehabilitationsdienste zur Verfügung.

RS20P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stellen andere Behörden und andere einschlägige Akteure gegebenenfalls weitere Hilfe bereit. 

RS20P2

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Kinder gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Zu ihnen können beispielsweise auf Kinder spezialisierte soziale Dienste, Kinderbetreuung, besondere Kinderprogramme, Betreuungseinrichtungen für Jugendliche usw. zählen. Das Kind und/oder sein Vertreter sollten an die einschlägigen Hilfsdienste verwiesen werden, wenn diese verfügbar sind.

RS20P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Kinder gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Zu ihnen können beispielsweise auf Kinder spezialisierte soziale Dienste, Kinderbetreuung, besondere Kinderprogramme usw. zählen. Das Kind und/oder der begleitende Erwachsene sollten an die einschlägigen Hilfsdienste verwiesen werden, wenn diese verfügbar sind. 

RS19P4

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Der zuständige Mitarbeiter sollte das Kind in kindgerechter Weise bitten, relevante Informationen zu seiner Familie bereitzustellen. Dem Kind sind Zweck und Ablauf der Suche nach Familienangehörigen zu erläutern, und das Kind soll frei sein, seine Meinung dazu zu äußern.  Die Ansichten des Kindes sind entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen. Die Sicherheit des Kindes muss bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen eingeleitet werden soll, eine vorrangige Erwägung sein.  

RS19P2

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Wenn das Kind nicht von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird, sollte die Suche nach Familienangehörigen des Kindes eingeleitet werden, wenn die Suche als positiv für das Wohl des Kindes erachtet wird. Bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen dem Wohl des Kindes entspricht, muss die Meinung des Kindes nach Maßgabe seines Alters und seiner Reife eingeholt und berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Kindes muss bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen eingeleitet werden soll, eine vorrangige Erwägung sein.

RS19P3

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Die Mitgliedstaaten beginnen — erforderlichenfalls mit Unterstützung internationaler oder anderer einschlägig tätiger Organisationen — baldmöglichst nach Eingang eines Antrags auf internationalen Schutz mit der Suche nach Familienangehörigen des unbegleiteten Minderjährigen und tragen gleichzeitig für sein Wohl Sorge.