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RS14P16

Gespeichert von Christine Micallef am

Um sicherzustellen, dass die Unterbringungsbedürfnisse der Person unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse und insbesondere von Sicherheitserwägungen erfüllt werden, ist für sie eine geeignete Unterkunft bereitzustellen. Dies kann eine Unterkunft für Personen, die internationalen Schutz beantragen, oder eine spezielle Unterkunft für Opfer des Menschenhandels sein. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.

RS14P15

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Die Unterkunft sollte angemessen sein, wobei die individuellen Bedürfnisse des Alleinerziehenden sowie seines Kindes zu berücksichtigen sind, wie etwa Bereitstellung und Nähe von Kinderbetreuung, Nähe von Schule und Verkehrsmitteln, Kochgelegenheit und Heizung usw. Alleinerziehende mit Kleinkindern sollten aus Sicherheitsgründen möglichst nicht zusammen mit unbekannten Erwachsenen untergebracht werden.

RS14P14

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Bei der Vermittlung der Unterkunft muss der Unterkunftsgeber unbedingt ausreichend informiert werden, damit er in der Lage ist, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. So sollte ihm z. B. das Stadium der Schwangerschaft mitgeteilt werden, da dies darauf Einfluss haben kann, welche Unterkunft zugewiesen wird. Der Umfang der übermittelten Informationen muss gerechtfertigt sein und den nationalen Gepflogenheiten entsprechen. 

RS14P13

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten sollten Schwangerenvor- und -fürsorge in vertretbarer Entfernung zur angebotenen Unterkunft verfügbar sein. Auch in späteren Phasen der Schwangerschaft und/oder nachdem eine Betreuung mit Schwangerschaftsfürsorge bereitgestellt wurde, sollte sich die Antragstellerin, soweit dies möglich ist, weiterhin in diesem Gebiet aufhalten und ihre derzeitige Schwangerschaftsfürsorge und andere Hilfsdienste, auf die sie angewiesen ist, erhalten können.

RS14P12

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Es ist ein bewährtes Verfahren, Schwangere schnell zu verlegen, damit am Verlegungsziel mit der Schwangerschaftsbetreuung begonnen werden kann. 

RS14P10

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Überlegungen wie die Nähe zu medizinischen Diensten oder anderen Hilfsdiensten können relevant sein.

RS14P9

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Die besonderen Bedürfnisse des Antragstellers müssen gewürdigt werden, damit die Zugänglichkeit der Unterkunft gewährleistet ist. 

RS14P8

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten und den individuellen Umständen des Antragstellers sollte er eine Unterkunft mit speziellen Einrichtungen oder eine Unterkunft erhalten, die für Menschen mit Behinderungen geeignet ist. 

RS14P7

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Geschlecht und Alter des Kindes sind angemessen zu berücksichtigen.