FC18P4
Um sicherzustellen, dass die Unterbringungsbedürfnisse der Person unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse und insbesondere von Sicherheitserwägungen erfüllt werden, ist ihr eine geeignete Unterkunft zuzuweisen.
Um sicherzustellen, dass die Unterbringungsbedürfnisse der Person unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Verhältnisse und insbesondere von Sicherheitserwägungen erfüllt werden, ist ihr eine geeignete Unterkunft zuzuweisen.
Der zuständige Mitarbeiter sollte dem Antragsteller je nach den nationalen Gepflogenheiten eine geeignete Unterkunft zuweisen.
Ausführlichere Hinweise finden Sie im Abschnitt „Hilfe bei der Aufnahme“. Prüfen Sie außerdem die nationalen Gepflogenheiten.
Bei der Entscheidung über die Unterbringungsmodalitäten ist dem Wohl des Kindes Rechnung zu tragen (Erwägungsgrund 22 der Neufassung der ABR).
Damit es tatsächlich Gelegenheit gibt, den Antrag zu stellen, kann logistische Unterstützung erforderlich sein wie etwa eine Beförderung oder Vorkehrungen, dass der Antrag an einem anderen Ort gestellt wird. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.
Sofern für Frauen zusätzliche spezifische Hilfsangebote verfügbar sind, sollten weibliche Antragsteller darüber unterrichtet werden.
Gegebenenfalls gibt es einschlägige Hilfegruppen, die das Spektrum von LBGTI-Personen im Umfeld von Einwanderung und Asyl abdecken.
Solche Gruppen können das Ziel verfolgen, Opfern des Menschenhandels oder solchen mit ähnlichen Problemen wie Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt zu helfen.
Der zuständige Mitarbeiter kann den Antragsteller darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.
Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder seinen Vertreter darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.