FC13P3
Wenn die Antragstellerin nicht bereits durch medizinische Dienste versorgt wird, sollte sie je nach den nationalen Gepflogenheiten über die Schwangerenvorsorge informiert oder dorthin überwiesen werden.
Wenn die Antragstellerin nicht bereits durch medizinische Dienste versorgt wird, sollte sie je nach den nationalen Gepflogenheiten über die Schwangerenvorsorge informiert oder dorthin überwiesen werden.
Bei Bedarf ist auf eine angemessene medizinische Versorgung nach den nationalen Gepflogenheiten zu verweisen.
Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, bei Bedarf einschließlich einer geeigneten psychologischen Betreuung (Artikel 19 Absatz 2 der Neufassung der ABR).
Da das Kind von Natur aus schutzbedürftig ist, ist es sehr wichtig, dass sich der zuständige Mitarbeiter gegenüber zusätzlichen Hinweisen auf besondere Bedürfnisse besonders sensibel verhält.
Kinder haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern, und dass ihre Meinung in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt wird (Artikel 24 Absatz 1 der Charta der Grundrechte und Artikel 12 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes).
Der für ein Kind zuständige Mitarbeiter sollte das Kindeswohl im gesamten Verfahren berücksichtigen.
Einige Antragsteller benötigen je nach der Art der geistigen Behinderung gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen Je nach den nationalen Gepflogenheiten benötigt der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls einen Vertreter. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.
Personen mit geistigen Behinderungen benötigen gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen. Je nach dem Grad der geistigen Behinderung muss der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls vertreten werden. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.
Die Bestellung eines qualifizierten Vertreters /Vormunds soll gewährleisten, dass das Kindeswohl im Verfahren vollumfänglich berücksichtigt und vertreten wird. Der Vertreter sollte dafür sorgen, dass die rechtlichen, sozialen, medizinischen und psychologischen Bedürfnisse des Kindes im Asylverfahren und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine dauerhafte Lösung für das Kind gefunden wurde, angemessen berücksichtigt werden.
Bei einer Schwangerschaft ist dieser Sachverhalt anderen Familienangehörigen oder anderen Personen, die eine Beziehung zur Antragstellerin haben, möglicherweise nicht bekannt. Wenn Informationen über die Schwangerschaft Dritten (darunter Familienangehörige) mitgeteilt werden müssen, sollte der zuständige Mitarbeiter nach Aufklärung der Antragstellerin deren Einwilligung einholen.