Opfer des Menschenhandels
Der Handel mit Erwachsenen hat drei Elemente: 1) Anwerbung, Verbringung oder Aufnahme einer Person durch 2) Täuschung in einer oder Nötigung in eine 3) Situation der Ausbeutung.
Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, Zwangsarbeit oder erzwungene Dienstleistungen, einschließlich Betteltätigkeiten, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Ausnutzung strafbarer Handlungen oder die Organentnahme.